Am nächsten Freitag, dem 15. August, ist in vielen Ländern ein offizieller Feiertag.
Für außergewöhnliche Transporte gelten dann angepasste Fahrzeiten.
Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.
In Belgien – im flämischen Teil – kann von diesem Fahrverbot abgewichen werden, sofern ein Vermerk hinzugefügt wirdm. siehe hierzu Ihre gültige Genehmigung. “Abweichung von der Fahrzeiten : Feiertage”. In Wallonien gilt das Fahrverbot weiterhin.
