Änderung der Regeln für Genehmigungsanträge und Beratung in Luxemburg

Ab dem 1. Juni 2021 gelten neue Regeln für die Beantragung von Genehmigungen in Luxemburg.

Die luxemburgischen Behörden wollen Schwerlasttransporte wieder „außergewöhnlich“ machen, und diese Änderung soll sicherstellen, dass Spediteure die Genehmigung nicht mehr als Freibrief für die Umgehung der Straßenverkehrsordnung nutzen.

Ihre aktuellen Genehmigungen bleiben gültig, neue Genehmigungen unterliegen jedoch Einschränkungen. Zum Beispiel werden Sie nicht mehr in der Lage sein, eine „permanente“ Genehmigung zu beantragen, um sie bei Bedarf zu nutzen. Sie können nicht mehr Ihren gesamten Fuhrpark  auf Ihrer Genehmigung auflisten; unterschieden wird nach der Art des Fahrzeugs und bei Aufliegern und Anhängern, ob sie ausziehbar sind oder nicht. Und die Standardabmessungen, wie Sie sie von der luxemburgischen Genehmigung gewohnt sind, werden ebenfalls hinfällig.

Nachfolgend finden Sie auch eine Übersicht über die notwendigen Informationen/Dokumente, die Sie für den Genehmigungsantrag einreichen müssen: 

  • Mandat des Genehmigungsinhabers, falls abweichend vom Antragsteller
  • Registrierung des/der Straßenfahrzeuge(s) 
  • Konformitätszertifikat für das/die Straßenfahrzeug(e) 
  • Nachweis der Unteilbarkeit des zu transportierenden Gutes (Bestellformular, technisches Blatt, etc.) 
  • Liste der Kennzeichen, wenn der Transport mit mehreren Straßenfahrzeugen durchgeführt wird und wenn die Abmessungen und Massen gegenüber dem vorliegenden Antrag unverändert bleiben. 
  • für die Beförderung oder Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit einer Genehmigung der Klasse 3, eine technische Zeichnung, aus der die Verteilung der Gesamtmasse auf die Achsen ersichtlich ist

Luxemburg

Zusätzlich zu den Änderungen, die die Genehmigungen betreffen, gibt es auch Änderungen, die die Begleitung betreffen. Ab einer Breite von 3m00 müssen Sie nun ein Begleitfahrzeug einsetzen und dies gilt in bestimmten Situationen auch für Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 25m00. Für weitere Informationen zu den oben genannten Änderungen oder andere Fragen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne weiter!

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