Erwartete starke Verzögerungen in Zeebrugge aufgrund des Brexit
Der bevorstehende Brexit wird höchstwahrscheinlich zu starken Verkehrsbehinderungen auf allen Straßen rund um den Hafen von Zeebrugge führen. Daher wird es (temporäre) Einschränkungen für UV geben, um die Infrastruktur nicht zusätzlich zu belasten und verkehrsgefährdende Konflikte zu vermeiden. Die Situation wird kontinuierlich überwacht, bewertet und bei Bedarf angepasst.
Alle Schwerlast Transporten werden vom 28/12/20 bis 31/12/20 auf der N31 zwischen dem Komplex und der A11 (Ausfahrt 20) und der Kreuzung mit der N34 (in beiden Richtungen) verboten.
Ab 01.01.21 (bis auf weiteres) ist folgende UV verboten:
- Alle Schwerlast Transporten breiter als 3m50.
- Alle Schwerlast Transporten, die auf ihrer Route Zug- oder Straßenbahngleise kreuzen müssen.
- Alle Schwerlast Transporten, die ein Manöver gegen den Verkehr durchführen müssen.
Dies gilt für die folgenden ausgewählten Straßen in und um den Hafen von Zeebrugge:
- N31 zwischen Komplex A11 und westlichem Außenhafen (in beide Richtungen).
- A11 zwischen Komplex N49 und Komplex N31 (Richtung N31).
- N31 zwischen der Kreuzung N31/N32 und dem Komplex A11 (Richtung A11).
- N348 – N350 zwischen Ausfahrt/Abfahrt A11 und östlichem Außenhafen (in beide Richtungen).
- N34 zwischen der Kreuzung N34/N31 und der Kreuzung N34/N350 (einschließlich Minerva-Kreisverkehr, in beiden Richtungen).
- Umleitung der A11: N371 – Kreisverkehr N371/N31 – Zeelaan – Stationsweg – Pathoekeweg – Dudzeelse Brug – Havenrandweg-Zuid – N348 (in beide Richtungen).
Eine (erste) Auswertung findet am Freitag, den 8. Januar 2021 statt.
Wenn möglich, werden die oben genannten Verbote in bestimmten Zeitfenstern aufgehoben und/oder bestimmte Strecken wieder geöffnet.

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