Frankreich beschränkt die außergewöhnliche Transportgesetzgebung für britische Luftfahrtunternehmen

Frankreich legt dem britischen Luftfahrtunternehmen Beschränkungen hinsichtlich der Beförderung außergewöhnlicher Straßentransporte auf

Frankreich hat bestätigt, dass nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union angesichts der geltenden Vorschriften für Sondertransporte (insbesondere der TE-Verordnung vom 4. Mai 2006).

Ab heute können alle in Großbritannien ansässigen Fluggesellschaften ihre CAT I- und CAT II-Langzeitlizenzen in Frankreich nicht mehr verwenden. Bestehende Genehmigungen werden nicht mehr akzeptiert und neue Anträge werden nicht angenommen. Ab heute können in Großbritannien ansässige Spediteure nur noch eine Ausnahmegenehmigung für den Transport auf der Strecke nach Frankreich erhalten. Es wird ihm empfohlen, dies so schnell wie möglich zu beantragen. Weder die Bewerbungsfrist noch die Gültigkeitsdauer sind zu diesem Zeitpunkt bekannt.

Fahrer, die auf dem Weg nach oder bereits in Frankreich sind, müssen so schnell wie möglich nach Hause oder zur Entladeadresse fahren. Das Fahren erfolgt ab diesem Zeitpunkt auf eigene Risiko. Wie man die Französische Regierung und die Gendarmerie kennt, wird es eine gewisse Übergangszeit geben, die Dauer ist unbekannt und wiederum vage. Einige Beamte sind strenger als andere. Es ist nur eine Frage des Erratens, wen Sie zufällig treffen.

Wir als EPS werden Sie über alle weiteren und neuen Entwicklungen in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

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