Polen verstärkt die Kontrolle von SENT-Genehmigungen

Die polnischen Behörden verstärken die Kontrolle der Meldepflicht bei SENT-Genehmigungen und RMPD-Registrierungen.

ie allseits bekannte SENT-Genehmigung (System für die elektronische Transportüberwachung) ist für alle Fahrzeugkombinationen in Polen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t vorgeschrieben. Neben der obligatorischen SENT-Genehmigung muss der Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Transportunternehmer vor Beginn des Transports auf dem Gebiet der Republik Polen seine Fahrt beim RMPD melden. Das Register der Meldungen und die Meldeformulare sind online auf der PUESC-Plattform verfügbar: https://puesc.gov.pl

Transporte, die ohne Meldung an SENT und/oder RMPD durchgeführt werden, werden als Transporte ohne Genehmigung für den Güterkraftverkehr behandelt. Bei Verstößen gegen die Verpflichtung zur Meldung des Transports an das RMPD-Register oder die GPS-Überwachung werden Sanktionen verhängt. Diese können sowohl gegen den Transportunternehmer als auch gegen den Fahrer verhängt werden. Auch für Fehler in den Meldungen oder deren Nichtaktualisierung werden Geldbußen verhängt.

Bei Nichtvorhandensein eines PL-Maut-OBU (das bekannte Mautgerät) unterstützt die E.TOLL Pl-App (die App auf Ihrem Telefon) die Anwendung Transporte/Fahrten, die vom SENT-System überwacht werden.

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