Fröhliche Ostern

Unser Büro bleibt am Ostermontag, dem 1. April, geschlossen.
Für dringende Angelegenheiten sind wir natürlich immer erreichbar.

Während der Osterfeiertage am 31. März und 1. April werden in den folgenden Ländern Fahrverbote verhängt:
Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Ungarn, Italien, Norwegen, Spanien, Tschechische Republik, Slowakei, Schweden und Schweiz.

Dies gilt auch für Belgien, aber durch die Verwendung eines Vermerks für das Fahren an Feiertagen ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass Ihr Transport am Ostermontag, dem 1. April, stattfindet. Weitere Informationen finden Sie in der Benachrichtigung “Erlaubnis zum Fahren an Feiertagen in Flandern (Belgien)“.

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